[Zur Navigation] [Zum Inhalt] www.wilsdruff.de www.wilsdruff.de
[Zur Startseite]
Stadtverwaltung Wilsdruff
Nossener Straße 20
D-01723 Wilsdruff
Tel.: 035204/463-0 Fax: -600
[Inhalt]
Ebene:  nix   hoch   rechts
Dokument: Virtuelles Rathaus > Stadtverwaltung > Bürgerbüros

Bürgerbüros

Stadtverwaltung WilsdruffStadtverwaltung Wilsdruff
Nossener Str. 20 
Tel. 035204 463-0 - Fax: 035204 463-600
e-Mail: post@svwilsdruff.de 

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr (nur Bürgerbüro)
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
 



Rathaus KesselsdorfBürgerbüro Kesselsdorf 

Am Markt 1
Tel: 035204 992-0 - Fax: 992-99

Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
 



Bürgerbüro MohornRathaus Mohorn

Freiberger Str. 88 
Tel: 035209 295-20 - Fax: 295-22

Montag 13:00 bis 18:00 Uhr



Wir halten für Sie folgende Leistungen bereit:

Für alle Pass- und Meldeangelegenheiten ist grundsätzlich ein gültiges Personaldokument bzw. die Geburtsurkunde vorzulegen. Das persönliche Erscheinen ist erforderlich.


Personalausweis

  • Beantragung eines neuen Personalausweises
  • Mitzubringen sind: 1 aktuelles Passfoto, Geburts- oder Eheurkunde, bereits ausgestelltes Dokument
  • Kosten: 8 €


Vorläufiger Personalausweis

  • Beantragung eines vorläufigen Personalausweises
  • Mitzubringen sind: 1 aktuelles Foto
  • Kosten: 11,00 €

Reisepass
  • Beantragung eines neuen Reisepasses (persönliches Erscheinen dringend nötig)
  • Mitzubringen sind: 1 aktuelles Passfoto (biometriegeeignet), Geburts- oder Eheurkunde, bereits ausgestelltes Dokument
  • Kosten: 59 €, unter 24 Jahre 37,50 €

Expresspass

Mitzubringen sind: siehe Reisepass

  • Gebühr: zusätzlich 32 Euro Expresszuschlag
  • Erhältlich: innerhalb von 3 Werktagen nach Beantragung

Vorläufiger Reisepass (nur in nachgewiesenen dringenden Ausnahmefällen)

  • Beantragung eines vorläufigen Reisepasses
  • Mitzubringen sind: 1 aktuelles Foto (biometriegeeignet)
  • Kosten: 26 €

Kinderpass
(für Kinder bis Vollendung 12. Lebensjahr)
  • persönliches Erscheinen des Kindes über 10 Jahre erforderlich
  • Beantragung eines neuen Kinderpasses und Verlängerung
  • Mitzubringen sind: 1 aktuelles Passfoto (biometriegeeignet), Geburtsurkunde, Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten
  • Kosten: 13 € / Verlängerung 6 Euro


Verlustanzeige von Dokumenten

  • Wenn ein gültiges Dokument vorhanden ist: Verlust anzeigen bzw. auch Anzeige der Polizeidienststelle vorlegen
  • Wenn kein gültiges Dokument vorhanden ist sind mitzubringen: 1 Foto zur Neubeantragung, gegebenenfalls Anzeige der Polizeidienststelle
  • Geburtsurkunde/Eheurkunde vorlegen
  • Kosten: auf Verlangen einer Bescheinigung 10,20 Euro, weitere Kosten siehe Personalausweis oder Pass


Wohnungswechsel (gebührenfrei)

  • Anmeldung einer Wohnung
  • Ummeldung bei Wohnungswechsel im Ort


Melderegisterauskunft

  • Schriftlich oder mündlich zu beantragen, gegebenenfalls Begründung des Antrages
  • Kosten: schriftliche Auskunft 5,50 €, mündliche Auskunft 5,00 €


Aufenthalts- und Meldebescheinigungen

  • Kosten: 6,10 €


Antrag für Polizeiliches Führungszeugnis

  • Zweck angeben, Geburtsname der Mutter, gegebenenfalls Empfängerbehörde angeben
  • Kosten: 13 €


Antrag auf Auskunft Gewerbezentralregister (GZR)

GZR 3 (Einzelunternehmen/Personenauskunft)

  • Angaben über Verwendungszweck, Geburtsname der Mutter, gegebenenfalls Empfängerbehörde angeben
  • Kosten: 13 €


GZR 4 (juristische Person/Personenvereinigung)

  • Angaben über Verwendungszweck, Rechtsform, Registereintrag, Registergericht, Firmenname, Firmensitz, gegebenenfalls Empfängerbehörde angeben
  • Kosten: 13 €


Lohnsteuerkarten

Ausstellung

  • Zuständig ist die Gemeinde, in der zum 20.09. des Vorjahres der Hauptwohnsitz bestand
  • Bei Eintragung von Kinderfreibeträgen ist die Vorlage der steuerlichen Lebensbescheinigung für außerhalb wohnende Kinder unter 18 Jahre, einer Vaterschaftsanerkennung oder der Geburtsurkunde erforderlich

Änderung der Steuerklassen

  • Zustimmung beider Ehegatten
  • Vorlage beider Steuerkarten erforderlich
  • Eintritt der Wirksamkeit der Änderung: Folgemonat

Ersatz Lohnsteuerkarte

  • Kosten: 5 €

Weitere Steuerkarten (nur Klasse 6)

  • gebührenfrei


Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten

An-, Ab- und Ummeldung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

  • Kosten: Anmeldung 25 €, Abmeldung 10 €, Ummeldung 15 €


An-, Ab- und Ummeldung von stehenden Gewerbe

  • gegebenenfalls Handelsregisterauszug bzw. Handwerkskarte, gültiges Personaldokument bzw. Vollmacht vorlegen
  • Kosten: Anmeldung 25 €, Abmeldung 10 €, Ummeldung 15 €


Gewerberegisterauskünfte

  • Kosten: einfache Auskunft 5  €, erweiterte Auskunft 10  €


Bearbeitung von Anträgen auf Gestattungen von vorübergehenden Gaststättenbetrieben und Marktfestsetzung

  • Kosten: gemäß Kostensatzung der Stadt Wilsdruff


Bearbeitung von Anträgen auf Sperrzeiten und Ausnahmegenehmigung von Feuerwerken bis Klasse II

  • Kosten: gemäß Kostensatzung der Stadt Wilsdruff


An- und Abmeldung von Hunden sowie Ausgabe von Hundemarken


Traditionsfeuer

  • Formular und Merkblatt
  • Kosten: 10 €

Wohngeld

  • Ausgabe und Entgegennahme von Wohngeldanträgen (Lastenzuschuss bei eigenen Grundstücken, Mietzuschuss für Mietwohnungen)
  • Anträge für Neubeantragung bzw. Wiederholungsanträge und Änderungsmitteilungen im Bürgerbüro erhältlich
  • Erforderliche Unterlagen sind u.a. Mietbescheinigung, Einkommensnachweis, Bankbescheinigung bei Krediten
  • Spezielle Auskünfte bei Wohngeldangelegenheiten bei der Wohngeldstelle des Landratsamtes Sächs. Schweiz/Osterzgebirge
    Telefon 03504 6202334


Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung (GEZ)

  • Ausgabe von Anträgen auf GEZ-Befreiung oder über http://www.gez.de/
  • Generelle Auskünfte für Befreiungsanträge direkt über die Gebührenzentrale Köln (GEZ) (Service-Tel. 0180 5791020)


Schwerbehindertenausweise

  • Beantragung beim Amt für Familie und Soziales, Hüttenstraße 14, 01705 Freital
  • Ausgabe der Ausweise im Bürgerbüro
  • Verlängerung der Ausweise ist zu beantragen beim Amt für Familie und Soziales
  • Verlängerung wird nach Erhalt des Bescheides im Bürgerbüro eingetragen, der Bescheid ist vorzulegen


Familienpass des Freistaates Sachsen


Ausstellung und Verlängerung des Passes

  • Nachweis über Bescheinigung zum Erhalt von Kindergeld
  • Bezugsberechtigt sind: Familien mit mindestens 3 kindergeldberechtigten Personen im Haushalt oder Familien mit 1 Elternteil und 2 kindergeldberechtigten Personen oder Familien mit 1 Kind mit einer Schwerbehinderung von mindestens 50 %


Abfallbeseitigung

  • Ausgabe von gelben Säcken
  • Ausgabe von Abfallsäcken gegen eine Gebühr von 5  €


Fundbüro

  • Entgegennahme von Fundsachen
  • Ausstellung von Bescheinigungen für die Versicherung
  • Kosten: siehe Kostensatzung der Stadt Wilsdruff


Sonstige Leistungen

Beglaubigungen

  • Beglaubigungen von Abschriften, Kopien, Unterschriften, Zeugnissen
  • Vorzulegen sind die jeweiligen Originale
  • Kosten: Laut Kostensatzung der Stadt Wilsdruff

Vermittlung von Ansprechpartnern

Bereitstellung von Informationsbroschüren/Amtsblatt/Bareinzahlungen möglich


Newsletter | Kontakt | Navigation | Impressum | Seite empfehlen | © 2007 wilsdruff.de
Valid CSS! Valid XHTML 1.0 Transitional Valid RSS! Barierefrei!
© 2007 wilsdruff.de