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Stadtverwaltung Wilsdruff
Nossener Straße 20
D-01723 Wilsdruff
Tel.: 035204/463-0 Fax: -600
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Dokument: Virtuelles Rathaus > Stadtverwaltung > Standesamt

Standesamt

Sie finden das Standesamt in Wilsdruff auf der Nossener Straße 20 im Erdgeschoss. Für Anfragen stehen Ihnen unsere Standesbeamtinnen

Kerstin Walde
Tel. 035204 463-130

Anita Jankowski
Tel. 035204 463-120

Martina Reinelt
Tel. 035204 463-315

gern zur Verfügung.

E-Mail:post@svwilsdruff.de


Die Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8 – 12 Uhr
Dienstag 14 – 18 Uhr


Zum Standesamtsbezirk gehören:
Stadt Wilsdruff und die
Ortsteile Kesselsdorf, Kleinopitz, Braunsdorf und Oberhermsdorf
Mohorn, Herzogswalde und Grund
Blankenstein und Helbigsdorf
Limbach, Birkenhain und Kaufbach
Grumbach.


Was können Sie im Standesamt erledigen/was erledigt das Standesamt für Sie?

  • Eheschließung
  • Lebenspartnerschaften
  • Erklärungen zur Namensführung
  • Beurkundung einer Geburt
  • Beurkundung eines Sterbefalles
  • Erklärung des Kirchenaustrittes
  • Beglaubigung
  • Vaterschaftsanerkennung


Weitere Aufgaben des Standesamtes

Kirchenaustritt

  • Sie müssen persönlich vorsprechen und den Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft erklären.
  • Ledige Bürger legen bitte den Personalausweis und die Geburtsurkunde vor.
    Verheiratete, geschiedene oder verwitwete Bürger legen bitte den Personalausweis und die Heiratsukunde vor. 
  • Die Gebühr beträgt 15,00 €/Person. Die Ausstellung einer Bescheinigung beträgt 5,00 Euro.


Beglaubigung

  • z.B. Zeugnisse
  • Original und Kopie vorlegen
  • Zweck der Beglaubigung angeben
  • Die Gebühr beträgt 5,00 €.



Ein Wort zu den Kosten

  1. Für Amtshandlungen des Standesbeamten sind Gebühren und Auslagen zu erheben.
  2. Bei Unvermögen der Beteiligten oder aus Gründen der Billigkeit kann der Standesbeamte Gebühren- und Auslagenermäßigung oder Gebühren- und Auslagenbefreiung gewähren.


Gebühren
Auszug aus Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 der SächsPStVO

Eheschließung
1. Prüfung der Anmeldung der Eheschließung 40,00 EUR
2. Durchführung der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt 20,00 EUR
3. Durchführung der Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes 70,00 EUR
4. Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe 60,00 EUR
Begründung einer Lebenspartnerschaft
5. Prüfung der Voraussetzungen bei Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft 40,00 EUR bis 70,00 EUR
Geburt/Sterbefall im Ausland
6. Beurkundung einer Geburt oder eines Sterbefalls im Ausland 60,00 EUR
Namensrechtliche Erklärungen
7. Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung 25,00 EUR
Sonstige Amtshandlungen
8. Erteilung einer Personenstandsurkunde 10,00 EUR
9. Jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird 5,00 EUR
10. Erteilung einer Auskunft aus einem oder die Gewährung der Einsicht
a) in ein Personenstandsregister 7,00 EUR
b) in die Sammelakte 10,00 EUR
11. Aufenthaltsbescheinigung 6,10 EUR
12. Auslagen/ Telefonkosten/ Porto

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